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Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und
  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und
  • für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.
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Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarten ist die glaubhafte Bestätigung einer verantwortlichen Person, dass die Kriterien eingehalten werden.

Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren haben mit den neuen Feuerwehr-Dienstausweisen die Zusatzfunktion der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein gleich dabei. Und auch die Juleica fungiert automatisch als Ehrenamtskarte. Eine Karte, mehrere Funktionen. Infos unter https://www.lfv-sh.de/feuerwehr-dienstausweis-bonuspartner-lfvhtml und https://www.ljrsh.de/aktuelles/view/193

Für Ehrenamtliche: Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das PDF-Formular aus (Link rechts) und senden es uns abgestempelt zu. Per Fax an 0431-901 65 50 4 oder eingescannt per E-Mail an info@ehrenamtskarte.de

Für Organisationen: Aufgrund einer Softwareumstellung ist eine Neubeantragung von Karten derzeit nicht online möglich.

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